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Kosten und Finanzierung

Was die Pflegekasse zahlt, wer sonst die Kosten trägt – und wie wir Ihnen helfen, das für Ihre Situation zu sortieren.

Bild folgtBeratung zu Kosten – klar und ohne Fachchinesisch

Entlastungsbetrag

bis 131 € im Monat

Pflegegrade 1–5 in häuslicher Pflege: zweckgebundene Kostenerstattung für begünstigte Leistungen – keine freie Auszahlung wie Pflegegeld

Pflegegeld

Pflegegrad 2: 347 € | Pflegegrad 3: 599 € | Pflegegrad 4: 800 € | Pflegegrad 5: 990 € im Monat

wenn Angehörige oder Bekannte zu Hause pflegen

Pflegesachleistungen

Pflegegrad 2: 796 € | Pflegegrad 3: 1.497 € | Pflegegrad 4: 1.859 € | Pflegegrad 5: 2.299 € im Monat

wenn ein Pflege- oder Betreuungsdienst kommt

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

gemeinsam bis 3.539 € im Jahr

ein gemeinsamer Jahresbetrag (nicht zweimal 3.539 €); typisch Pflegegrad 2–5, weitere Voraussetzungen im Gespräch

Stand: 1. Juli 2025. Quellen: Bundesministerium für Gesundheit und GKV-Spitzenverband.

Was das für Sie bedeutet

Die Beträge sind eine erste Orientierung – was Ihnen zusteht, hängt vom Pflegegrad und von der Art der Unterstützung ab.
Der Entlastungsbetrag ist eine zweckgebundene Kostenerstattung (bis 131 € monatlich), keine frei auszahlbare Geldleistung. Ob unsere konkrete Leistung darüber abrechenbar ist, klären wir vor Beginn.
Pflegegeld und Sachleistungen lassen sich kombinieren; dann wird das Pflegegeld anteilig gemindert – nicht beide Höchstbeträge voll nebeneinander.
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege teilen sich seit Juli 2025 einen gemeinsamen Jahresbetrag (bis 3.539 €) – nicht jeweils getrennt denselben Betrag.

Wer sonst die Kosten trägt

Schulbegleitung und Kita-Begleitung

In der Regel übernimmt das Jugendamt oder der Träger der Eingliederungshilfe die Kosten; für Familien entsteht meist kein Eigenanteil. Wir helfen beim Antrag und begleiten das Verfahren.

Teilhabe und Assistenz

Bei der Eingliederungshilfe zählt der festgestellte Bedarf. Wir helfen Ihnen, ihn zu beschreiben und den Antrag vorzubereiten – die Entscheidung trifft der Kostenträger.

Selbst zahlen

Manche Leistungen tragen Sie ganz oder teilweise selbst, zum Beispiel wenn kein Pflegegrad vorliegt oder ein Budget ausgeschöpft ist. Dann sagen wir Ihnen vorher, was es kostet – ohne Überraschungen.

Nächster Schritt

Wenn Sie nicht sicher sind, was in Ihrem Fall greift: Das klären wir in einem kurzen Gespräch – unverbindlich.

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