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Zuhause im Alter

Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Regelmäßige Beratungsbesuche bei Pflegegeld – durchgeführt von der Bebor GmbH als zugelassenem Pflegedienst.

Anbieter: Bebor GmbH · Marke Home Instead Iserlohn – Märkischer Kreis

Einordnung

Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI sind wiederkehrende Beratungstermine für Menschen mit häuslicher Pflege und Pflegegeld. Anbieter ist die Bebor GmbH (Pflegedienst nach SGB XI) unter der Marke Home Instead Iserlohn – Märkischer Kreis. Das ist keine allgemeine Erstorientierung und keine Pflegeschulung. Betreuungsdienste nach § 71 Abs. 1a SGB XI dürfen diese Besuche nicht durchführen; wir erbringen sie im Rahmen unserer Pflegedienst-Zulassung.

Typische Situationen

  • wenn eine regelmäßige Rückmeldung zur häuslichen Pflege gefragt ist
  • wenn Angehörige eine fachliche Einordnung brauchen
  • wenn der Pflegekassen-Turnus eingehalten werden soll

Für wen

  • pflegende Angehörige
  • pflegebedürftige Menschen
  • Menschen mit häuslicher Versorgung

Konkrete Aufgaben

  • Beratung im häuslichen Umfeld
  • Einordnung der Pflegesituation
  • Hinweise für den Pflegealltag
  • Rückmeldung im vereinbarten Rahmen

Klare Leistungsgrenzen

  • kein allgemeines Erstgespräch
  • keine Pflegeschulung
  • kein pauschaler Ersatz anderer Leistungen
  • keine medizinische Behandlungspflege (SGB V)

Voraussetzungen

  • Hinweis auf die häusliche Pflegesituation
  • kurze Beschreibung des Pflegealltags
  • Rückruf- oder Kontaktmöglichkeit

Ablauf vom Erstkontakt bis zum Start

  1. Schritt 1

    Rahmen verstehen

    Wir erklären, worum es bei dem Beratungsbesuch geht und wie er sich von der allgemeinen Erstorientierung unterscheidet.

  2. Schritt 2

    Termin planen

    Der Besuch wird im passenden Turnus mit unserer fachlich geeigneten Ansprechperson eingeplant.

  3. Schritt 3

    Rückmeldung geben

    Nach dem Termin folgt die fachliche Rückmeldung für Pflegekasse und Pflegealltag.

Kostenorientierung

  • Die Abrechnung läuft im SGB-XI-Rahmen der Beratungsbesuche.
  • Zuständigkeit und Abrechnung besprechen wir vorab.

Mögliche Kostenträger und Finanzierungswege

  • Pflegekasse (SGB XI)
  • je nach Fall ergänzende private Finanzierung

Häufige Fragen

Worum geht es bei diesen Besuchen?
Um die regelmäßige Einordnung der häuslichen Pflege und die Rückmeldung an die Pflegekasse.
Wer führt den Besuch durch?
Die Bebor GmbH als zugelassener Pflegedienst (SGB XI), Marke Home Instead Iserlohn – Märkischer Kreis.
Ist das etwas anderes als Pflegeberatung?
Ja. Allgemeine Erstorientierung und § 7a sind andere Formate; § 37 Abs. 3 ist der gesetzliche Beratungsbesuch.

Ergänzende Leistungen

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